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Abschlussarbeiten


Beginn, Bearbeitungszeitraum, Anmeldung und Abgabe

Der Zeitpunkt des Starts einer Bachelorarbeit wird vom Institut vorgegeben und liegt in der Regel Anfang März und endet Anfang Juni. Die Bachelorarbeit deckt einem Zeitraum von 10 Wochen ab.

Die Bachelorarbeit muss zu einem festen Termin angemeldet werden. Das Formular dazu kann im Bereich für Vorlagen heruntergeladen werden. Am besten füllt man es gemeinsam mit dem Betreuer aus und reicht es dann im Sekretariat des CIS ein.

Bei der Anmeldung der Arbeit wird der Tag des spätesten Abgabezeitpunkts festgehalten. Bis zu diesem Termin muss die Arbeit (2 Exemplare) abgegeben werden, entweder persönlich beim Prüfungsamt bis zum Dienstschluss am Abgabtage oder alternativ durch eine postalische Einsendung, wobei hier das Datum des Poststempels zählt.

Achtung: Im Wintersemester gibt es im Gegensatz zum Sommersemester keine zentrale Informations-Veranstaltung zu den Bachelor- und Masterarbeitsthemen und auch keine Themenliste. Die Studierenden sollten sich daher an mögliche Betreuer wenden und nach Themen fragen. Auch manche Doktoranden sind bereit, Arbeiten zu betreuen.

Am besten sprechen die Studierenden einen Betreuer an, der in einem Gebiet forscht, das sie interessant finden. Viele Betreuer sind auch bereit, ein Thema zu betreuen, das der/die Studierende selbst gewählt hat.

Abgabe:

1. Legen Sie der Abschlussarbeit keine elektronischen Medien bei, insbesondere keinen USB-Stick und keine CD.

2. Sie müssen die Arbeit sowohl beim PAGS abgeben (entsprechend deren Regelungen) als auch (elektronisch) beim CIS.

3.1. Zur elektronischen Abgabe der eigentlichen Abschlussarbeit beim CIS schicken Sie ein PDF der Arbeit an Ihre Betreuerin mit CC an bscmscarbeit@cis.lmu.de . Der Betreff muss wie folgt lauten:

Abgabe [BM]Sc-Arbeit, Vorname Nachname, Matrikelnummer

Zum Beispiel:
Abgabe BSc-Arbeit, Marianne Schmidt, 12345678

Das PDF muss analog benannt sein, also:

bsc-marianne-schmidt-12345678.pdf

Ihre Betreuerin wird den Empfang der Email bestätigen. Fragen Sie nach (bei der Betreuerin, nicht bei bscmscarbeit@cis.lmu.de), wenn das nicht gleich geschieht.

3.2. Die elektronische Abgabe von Daten (Code, Corpora, Ergebnisse in Datenform, Literatur, die Sie verwendet haben, etc) regeln Sie mit Ihrer Betreuerin. Falls der Datenumfang nicht zu groß ist, sollten Sie der Betreuerin in einer zweiten separaten Email eine Archiv-Datei mit allen Daten schicken.

4. Der Termin für die elektronische Abgabe ist derselbe wie der vom PAGS festgelegte Termin fuer die Abgabe der Abschlussarbeit.


Themen

Wichtige Informationen zur Themenfindung sind auf der Themenseite zusammengefasst.


Wichtige Gliederungsabschnitte einer Bachelorarbeit

Bis auf wenige Ausnahmen sollte eine Bachelorbeit nach dem Einführungskapitel mit einer Literaturstudie innerhalb ihres Themas beginnen. Diese soll bisher vorhandene wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema beleuchten ("Related Work"). Des Weiteren sollte die Arbeit auf den theoretischen Hintergrund des Themas eingehen und aufzeigen, wie im Rahmen einer solchen Problemstellung Informationen systematisch gewonnen werden können.

Auf gar keinen Fall darf eine Bachelorarbeit ausschließlich die schriftliche Dokumentation einer praktischen Programmieraufgabe oder eines erstellten Produktes sein.


Anforderungen an die schriftliche Ausarbeitung

Eine Bachelorarbeit muss ca. 80.000 Zeichen umfassen und sollte weitere gewisse Anforderungen und Richtlinien erfüllen.


Abschlussvorträge

Zusätzlich zur Anfertigung der Arbeit muss ein 10-20 minütiger  Abschlussvortrag (Disputation) über die Arbeit gehalten werden. Dieser Vortrag kann erst nach Abgabe der Arbeit gehalten werden und zählt noch als Prüfungsleistung, weshalb man zum Zeitpunkt des Vortrags noch immatrikuliert sein muss. Studenten werden angehalten, sich möglichst frühzeitig um einen Termin für den Vortrag zu kümmern.


Informationen auf anderen Seiten

Wichtige Informationen zur Bachelorarbeit finden sich auch auf der Seite des Studiengangkoordinators und in der Studien- und Prüfungsordnung (§ 12).

Eine Liste der Themen für Bachelor- und Masterarbeiten, welche die Forschungsgruppe von Prof. Schütze anbietet, finden Sie hier.


Urheberrecht

Als alleiniger Autor Ihrer Ausarbeitung besitzen Sie das Urheberrecht und somit alle Verwertungs- und Nutzungsrechte daran. Der Universität stehen lediglich die geforderten Exemplare zur Bewertung und Archivierung der Arbeit zu. Für eine Bachelorarbeit in einer Firma gelten unter Umständen spezielle Regelungen bezüglich der Rechte. Die Rechtsabteilung der LMU dokumentiert online wichtige Informationen zum Urheberrecht an studentischen und wissenschaftlichen Arbeiten. Bitte lesen Sie diese.

Im Sinne einer möglichst breiten Zugänglichkeit von Wissen möchten wir Sie bitten, Ihre Arbeiten öffentlich zugänglich zu machen. Eine rechtlich sichere und einfache Möglichkeit, Nutzungsrechte an eigenen Werken zu übertragen, bieten die Creative-Commons-Lizenzen.